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   OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12   

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https://dejure.org/2012,30585
OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,30585)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2012 - 2 Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,30585)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2012 - 2 Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,30585)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Finanzamt

    § 97 Abs 1 GWB, § 97 Abs 2 GWB, § 107 Abs 2 GWB, § 107 Abs 3 S 1 Nr 1 GWB, § 124 Abs 2 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Dokumentation; Festlegung im Rahmen der Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes; Angemessenheit der Bewerbungsfrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ausschreibung eines in einem Oberzentrum neu zu errichtenden Verwaltungsgebäudes nebst Beistellung des Baugrundes; Anforderungen an die Dokumentation des Vergabeverfahrens

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 20 Abs. 1
    Anforderungen an die Dokumentation des Vergabeverfahrens; Anforderungen an die Ausschreibung eines in einem Oberzentrum neu zu errichtenden Verwaltungsgebäudes nebst Beistellung des Baugrundes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bereitstellung eines Grundstücks darf mit ausgeschrieben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Auftraggeber entscheidet selbst, was er beschafft!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf die Bereitstellung eines Grundstücks mit ausschreiben! (IBR 2012, 724)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dokumentationsmängel können nachträglich nur in begrenztem Umfang geheilt werden! (IBR 2013, 169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 283
  • VergabeR 2013, 55
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Eine solche Entscheidung ist, worauf die Beschwerdeführer zu Recht verwiesen haben, dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert, so dass es aus vergaberechtlicher Sicht grundsätzlich im Belieben des Auftraggebers steht, die Bauleistung frei nach seinen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - ihren autonomen Zwecken entsprechenden - Gestalt dem Wettbewerb zu öffnen, der nach den Maßgaben des Vergaberechts zu organisieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, VII-Verg 7/12 "Fertigspritze" - in juris ab Tz. 23 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 09.09.2010, Verg 10/10 "Gestühl Hörsaal"; aber auch Thüringer OLG, Beschluss v. 26.06.2006, 9 Verg 2/06 "Anna-Amalia-Bibliothek", VergabeR 2007, 220 - in juris Tz. 22).

    Die Vergabesenate haben bisher den vergaberechtlichen Maßstab der Nachprüfung der Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes durch den Auftraggeber divergierend beurteilt; es handelt sich insoweit nicht nur um eine unterschiedlich akzentuierte Beschreibung (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, a.a.O. - in juris Tz. 23, 27).

    bb) Der Senat neigt der (aktuellen) Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus den dort angeführten Gründen (vgl. Beschluss v. 27.06.2012, a.a.O., Tz. 26) zu.

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Während ein Teil der vergaberechtlichen Rechtsprechung hiervon schon dann ausgeht, wenn für die zu beschaffende Leistung mehrere Lösungsvarianten in Betracht kommen und der Auftraggeber versäumt hat, sich zunächst einen Marktüberblick zu verschaffen und sodann zu begründen, warum eine andere als die von ihm letztlich gewählte Lösung nicht in Betracht kommt (so Thüringer OLG, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2008, 13 Verg 1/08 "Farbdoppler-Ultraschallsystem"), erachten andere Spruchkörper grundsätzlich eine Markterforschung oder Markterkundung nicht für notwendig (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; zuvor bereits Beschlüsse v. 17.02.2010, VII-Verg 42/09 "ISM-Funk"; v. 03.03.2010, VII-Verg 46/09 "Kleinlysimeter"; v. 15.06.2010, VII-Verg 10/10 "unterbrechungsfreie Stromversorgung").

    Durch das Erfordernis der sachlichen Auftragsbezogenheit soll im Sinne einer Negativabgrenzung sichergestellt werden, dass der Auswahl- und Beschaffungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers nicht sachfremde, willkürliche oder diskriminierende Erwägungen zugrunde liegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.02.2010, a.a.O. - in juris Tz. 33).

  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Dem steht, anders als die Beschwerdeführer meinen, jedenfalls die von ihnen zitierte Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil v. 15.10.2009, C-138/08 "Hochtief AG u. Linde-Kca-Dresden GmbH ./. KTKD", VergabeR 2010, 196) nicht entgegen, weil der dortige Rechtssatz nicht einschlägig ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Während ein Teil der vergaberechtlichen Rechtsprechung hiervon schon dann ausgeht, wenn für die zu beschaffende Leistung mehrere Lösungsvarianten in Betracht kommen und der Auftraggeber versäumt hat, sich zunächst einen Marktüberblick zu verschaffen und sodann zu begründen, warum eine andere als die von ihm letztlich gewählte Lösung nicht in Betracht kommt (so Thüringer OLG, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2008, 13 Verg 1/08 "Farbdoppler-Ultraschallsystem"), erachten andere Spruchkörper grundsätzlich eine Markterforschung oder Markterkundung nicht für notwendig (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; zuvor bereits Beschlüsse v. 17.02.2010, VII-Verg 42/09 "ISM-Funk"; v. 03.03.2010, VII-Verg 46/09 "Kleinlysimeter"; v. 15.06.2010, VII-Verg 10/10 "unterbrechungsfreie Stromversorgung").
  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Eine solche Entscheidung ist, worauf die Beschwerdeführer zu Recht verwiesen haben, dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert, so dass es aus vergaberechtlicher Sicht grundsätzlich im Belieben des Auftraggebers steht, die Bauleistung frei nach seinen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - ihren autonomen Zwecken entsprechenden - Gestalt dem Wettbewerb zu öffnen, der nach den Maßgaben des Vergaberechts zu organisieren ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, VII-Verg 7/12 "Fertigspritze" - in juris ab Tz. 23 m.w.N.; OLG München, Beschluss v. 09.09.2010, Verg 10/10 "Gestühl Hörsaal"; aber auch Thüringer OLG, Beschluss v. 26.06.2006, 9 Verg 2/06 "Anna-Amalia-Bibliothek", VergabeR 2007, 220 - in juris Tz. 22).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Ein an der Auftragserteilung interessiertes Unternehmen hat vergaberechtlich keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber eine seinem aktuellen Leistungsvermögen oder seinen Erwartungen entsprechende Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes vornimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 "Latexfreiheit"; Beschluss v. 14.04.2010, VII-Verg 60/09 "Brandmeldeanlage", VergabeR 2011, 78).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Während ein Teil der vergaberechtlichen Rechtsprechung hiervon schon dann ausgeht, wenn für die zu beschaffende Leistung mehrere Lösungsvarianten in Betracht kommen und der Auftraggeber versäumt hat, sich zunächst einen Marktüberblick zu verschaffen und sodann zu begründen, warum eine andere als die von ihm letztlich gewählte Lösung nicht in Betracht kommt (so Thüringer OLG, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2008, 13 Verg 1/08 "Farbdoppler-Ultraschallsystem"), erachten andere Spruchkörper grundsätzlich eine Markterforschung oder Markterkundung nicht für notwendig (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; zuvor bereits Beschlüsse v. 17.02.2010, VII-Verg 42/09 "ISM-Funk"; v. 03.03.2010, VII-Verg 46/09 "Kleinlysimeter"; v. 15.06.2010, VII-Verg 10/10 "unterbrechungsfreie Stromversorgung").
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Ein an der Auftragserteilung interessiertes Unternehmen hat vergaberechtlich keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber eine seinem aktuellen Leistungsvermögen oder seinen Erwartungen entsprechende Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes vornimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.10.2009, VII-Verg 25/09 "Latexfreiheit"; Beschluss v. 14.04.2010, VII-Verg 60/09 "Brandmeldeanlage", VergabeR 2011, 78).
  • OLG Naumburg, 26.07.2012 - 2 Verg 2/12

    Managementvertrag - Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungslast für Beginn

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Insoweit hat der Auftraggeber, hier der Antragsgegner, im Nachprüfungsverfahren die Feststellungslast zu tragen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 26.07.2012, 2 Verg 2/12 "Managementvertrag").
  • OLG Celle, 22.05.2008 - 13 Verg 1/08

    Ausschluss eines Vergabeangebotes wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.09.2012 - 2 Verg 4/12
    Während ein Teil der vergaberechtlichen Rechtsprechung hiervon schon dann ausgeht, wenn für die zu beschaffende Leistung mehrere Lösungsvarianten in Betracht kommen und der Auftraggeber versäumt hat, sich zunächst einen Marktüberblick zu verschaffen und sodann zu begründen, warum eine andere als die von ihm letztlich gewählte Lösung nicht in Betracht kommt (so Thüringer OLG, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss v. 22.05.2008, 13 Verg 1/08 "Farbdoppler-Ultraschallsystem"), erachten andere Spruchkörper grundsätzlich eine Markterforschung oder Markterkundung nicht für notwendig (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; zuvor bereits Beschlüsse v. 17.02.2010, VII-Verg 42/09 "ISM-Funk"; v. 03.03.2010, VII-Verg 46/09 "Kleinlysimeter"; v. 15.06.2010, VII-Verg 10/10 "unterbrechungsfreie Stromversorgung").
  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10

    Vergabeverfahren: Abweichung von den zwingenden Vorgaben des

  • OLG Naumburg, 24.06.2010 - 1 Verg 4/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Diskriminierung im Zusammenhang mit der

  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 03.11.2011 - Verg W 4/11

    Zulässiges Ziel eines Vergabenachprüfungsantrags; Abwendung der weiteren

  • VK Südbayern, 23.08.2017 - Z3-3-3194-1-24-05/17

    Möglicher Vergabeverstoß durch wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmung

    Allerdings ist die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes nicht schrankenlos (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12; Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 105/11; Beschluss vom 25.04.2012 - VII-Verg 7/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2013 - 2 Verg 8/12; Beschluss vom 20.09.2012 - 2 Verg 4/12).

    Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2013 - 15 Verg 5/13; Beschluss vom 21.07.2010 - 15 Verg 6/10; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2013 - 2 Verg 8/12; Beschluss vom 20.09.2012 - 2 Verg 4/12).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2020 - Verg 24/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Er muss seinen Standpunkt nicht in allen Einzelheiten juristisch begründen, es genügt, dass seinem Vorbringen eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen ist (OLG München, Beschluss v. 1012.2009, Verg 16/09, juris Rn. 74; OLG Naumburg, Beschluss v. 20.09.2012, 2 Verg 4/12, juris Rn. 68 ff.).
  • OLG Celle, 19.03.2015 - 13 Verg 1/15

    Zuschlagskriterium "Preis" kann mit "null" bewertet werden: Preisformel

    Zudem ist - jedenfalls soweit es um die in Rede stehende Vergaberechtswidrigkeit der beiden Standorte L. und W. geht - zu berücksichtigen, dass sich die Antragstellerin zunächst Kenntnis von den örtlichen Gegebenheiten verschaffen und einen Eindruck von dem Ausmaß der Schwierigkeiten bei der Erfüllung der gestellten Anforderungen bekommen musste (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 20. September 2012 - 2 Verg 4/12, VergabeR -, 55 ff.).

    (1) Was Gegenstand des Auftrags ist, obliegt allerdings der Bestimmung durch den öffentlichen Auftraggeber und ist dem Vergabeverfahren nicht nur zeitlich, sondern auch sachlich vorgelagert, mithin vom Vergaberecht nicht unmittelbar erfasst (OLG Naumburg, Beschluss vom 14. März - - 2 Verg 8/12, VergabeR -, 777 ff.; Beschluss vom 29. August 2012 - 2 Verg 4/12, a. a. O.).

    Dabei spielt es keine Rolle, dass der Auftraggeber nicht vorhersehen kann, wie viele Unternehmen sich tatsächlich bewerben werden (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 20. September 2012 - 2 Verg 4/12).

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